Allgemeine Geschäftsbedingungen des VVV
AV VVV Version 041209
1. Definitionen
In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die unten stehenden Begriffe mit folgender Bedeutung verwendet, ausgenommen, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben.
1.1 Der VVV: Die (gegebenenfalls selbständigen) VVV-Franchisenehmer mit Sitz in den Niederlanden, die in den Niederlanden VVV-Geschäftsstellen betreiben.
1.2 Der Abnehmer: die Partei (natürliche oder juristische Person), die dem VVV Produkte verkauft bzw. liefert.
1.3 Der Auftraggeber: Die Partei (natürliche oder juristische Person), in deren Auftrag der VVV durch Vermittlung eine Reservierung bei einem Dienstleister vornimmt bzw. ein Vertrag mit einem Dienstleister zustande kommt.
1.4 Die Dienstleistung: Die Unterkunft, der Transport, die Exkursion, die Veranstaltung, der Museumsbesuch oder eine andere (touristische) Aktivität.
1.5 Der Dienstleister: Der Vermieter der Unterkunft, der Beförderer, der Anbieter von Exkursionen, der Organisator von Anlässen, das Museum oder eine andere Partei, mit der der Auftraggeber einen Vertrag schließt und der für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich ist.
1.6 Der Reservierungsauftrag bzw. der Auftrag: Der Auftrag eines Auftraggebers an den VVV, um eine Reservierung bei einem Dienstleister vorzunehmen bzw. einen Vertrag mit einem Dienstleister zu schließen. Die Durchführung dieses Auftrags führt zu einem Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister. Der VVV ist ausdrücklich keine Partei dieses Vertrags, sondern vermittelt nur.
1.7 Gruppenarrangements: Die Reservierung bzw. der Auftrag für eine Gruppe ab acht Personen, ausgenommen, wenn anders angegeben.
1.8 Tagesausflug: Eine vom VVV selbst organisierte touristische, kulturelle oder Freizeitaktivität von weniger als 24 Stunden, wobei keine Übernachtung eingeschlossen ist.
1.9 Veranstaltung: Eine Zusammenkunft oder Darbietung, an der der VVV mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist.
2. Aktivitäten des VVV: Informationsbeschaffung, Verkauf & Vermittlung
Der VVV erteilt Informationen in Bezug auf Tourismus- und Freizeitaktivitäten und kann Tagesausflüge und Anlässe organisieren bzw. daran beteiligt sein. Ferner verkauft und liefert der VVV verschiedene Produkte. Überdies vermittelt der VVV beim Zustandekommen von Verträgen zwischen Auftraggebern einerseits und Dienstleistern andererseits in Bezug auf Unterkünfte, Transport, Exkursionen, Anlässe, Museen, Attraktionen und so weiter. Die Vermittlungstätigkeiten bestehen aus der Reservierung von Dienstleistungen oder Produkten und die entsprechende finanzielle Abwicklung im Auftrag und im Namen des Auftraggebers.
Der Verkauf von Produkten und die Vermittlung von Dienstleistungen erfolgen über verschiedene Kanäle wie z.B. Internet, Telefon, E-Mail und in den VVV-Geschäftsstellen.
3. Anwendungsbereich der allgemeinen Bedingungen
3.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Dienstleistungen, Produkte, Tätigkeiten und weitere Verträge des und mit dem VVV, darunter (jedoch ausdrücklich nicht darauf beschränkt): - der gesamte Verkauf und sämtliche Lieferungen von Produkten vom VVV an Abnehmer
und
- sämtliche vom VVV angenommenen Reservierungsaufträge bzw. Aufträge und
- die Organisation bzw. die Beteiligung an Tagesausflügen und Veranstaltungen.
3.2 Etwaige Abweichungen von diesen Bedingungen sind lediglich gültig, wenn diese schriftlich vereinbart werden.
3.3 Sollten eine oder mehrere dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Artikel nicht. Die unwirksamen oder unwirksam gewordenen Bestimmungen sind derart auszulegen, dass sie dem Inhalt dieser Bestimmungen möglichst nahe kommen, ohne esetzlichen Bestimmungen zu widersprechen.
4. Verkauf und Lieferung von Produkten
4.1 Angebote
Sämtliche Angebote, sowohl mündlich als auch schriftlich erteilte (einschließlich Angebote über das Internet), sind unverbindlich.
4.2 Zustandekommen von Verträgen
Verträge kommen zustande, wenn der VVV innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Bestellung vom Abnehmer dies entweder schriftlich bestätigt oder mit der Durchführung des Vertrags beginnt.
4.3 Preisänderung
Sollte der Einkaufspreis eines Produkts steigen, ist der VVV vor dem Zustandekommen des Vertrages im Sinne von Artikel 4 Abs. 2 sowie auch bis 4 Wochen danach (sofern mit der Durchführung des Vertrags noch nicht begonnen wurde) berechtigt, die abgegebenen Angebote bzw. den vereinbarten Preis entsprechend zu ändern. Wenn der Vertrag zustande gekommen ist und der VVV innerhalb der genannten 4 Wochen beschließt, den Preis zu ändern, hat der Abnehmer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
4.4 Lieferung
4.4.1 Die Lieferung von Produkten findet über den eigenen Lieferdienst des VVV, per Post, Internet oder an der Theke einer der VVV-Geschäftsstellen statt.
4.4.2 Sollten Produkte vom eigenen Lieferdienst oder per Post geliefert werden, strebt der VVV danach, dies innerhalb von fünf Arbeitstagen zu tun, falls nicht anders vereinbart.
4.4.3 Eine Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist vonseiten des VVV hat nicht zur Folge, dass der VVV sofort in Verzug gerät, und kann nicht automatisch zur Auflösung des Vertrags führen. Der Abnehmer kann vom Vertrag ausschließlich schriftlich zurücktreten, falls die Lieferung - nachdem dem VVV dafür eine angemessene Frist gewährt wurde - nicht nachträglich innerhalb dieser Frist stattgefunden hat und die Folge von Umständen
ist, die der VVV rechtlich nicht zu vertreten hat.
4.4.4 Der VVV hat das Recht, dem Abnehmer Versandkosten in Rechnung zu stellen.
4.4.5 Der VVV ist berechtigt, in Teilen zu liefern.
4.4.6 Der VVV behält sich das Recht vor, Waren nicht zu liefern und vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Gebrauch dem Zweck widerspricht. Der VVV informiert den Abnehmer darüber schriftlich.
4.5 Zahlung
4.5.1 Sämtliche Rechnungen sind innerhalb der genannten Frist zu bezahlen, ohne dass sich der Abnehmer auf Verrechnung von Rabatt oder einen Schuldenvergleich berufen darf.
4.5.2 Sollte der Abnehmer den geschuldeten Betrag nicht fristgerecht bezahlen, befindet er sich von Rechts wegen sofort in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt hat er die gesetzlichen Zinsen und außergerichtliche Inkassokosten zu bezahlen. Ferner hat der VVV das Recht, seine Verpflichtung zur Lieferung auszusetzen, bis der geschuldete Betrag bezahlt ist.
4.5.3 Für die Zahlung mit Kreditkarte kann ein Aufschlag berechnet werden.
4.5.4 Der VVV hat das Recht, Bearbeitungskosten in Rechnung zu stellen.
4.6 Annullierung von Bestellungen, Umtausch von Artikeln und Beanstandungen
4.6.1 Wenn eine Bestellung annulliert wird, bevor die Lieferung stattgefunden hat, werden etwaige infolge der Annullierung entstandene Kosten dem Abnehmer in Rechnung gestellt.
4.6.2 Für abgegebene Geschenkgutscheine besteht kein Anspruch auf Barauszahlung.
4.6.3 Artikel - ausgenommen Geschenkgutscheine, Eintrittskarten und weitere Voucher-Artikel
- können innerhalb von 14 Tagen nach der Lieferung gegen Vorlage des Verkaufsbelegs oder der Rechnung zurückgegeben werden, falls sie ungebraucht sind und im Originalzustand verkehren.
4.6.4 Beanstandungen in Bezug auf sichtbare Mängel sind dem VVV innerhalb von 7 Tagen nach der Lieferung schriftlich zu melden, ausgenommen, wenn der Abnehmer glaubwürdig darstellt, dass es ihm nicht möglich gewesen ist, die Ware innerhalb der Frist zu überprüfen. Beanstandungen in Bezug auf versteckte Mängel sind innerhalb von 7 Tagen, nachdem der Abnehmer den Mangel entdeckt oder diesen vernünftigerweise hätte entdecken können, schriftlich beim VVV zu melden.
Sollte der Abnehmer zu spät beanstanden, erlöschen dadurch seine gegebenenfalls bestehenden Rechte.
4.6.5 Abweichend von Artikel 4 Abs. 6.4 sind Beanstandungen in Bezug auf Geschenkgutscheine innerhalb von 24 Stunden nach der Abgabe schriftlich beim VVV zu melden.
4.7 Freistellung durch den Abnehmer
Der Abnehmer schützt den VVV vor sämtlichen Ansprüchen von Drittpersonen in Bezug auf Produkte bzw. Verpackungen, die der VVV dem Abnehmer liefert, wodurch diesen Drittpersonen Schaden entstehen könnte, ungeachtet der Ursache oder des Zeitpunkts des Entstehens.
5. Vermittlungstätigkeiten, Tagesausflüge und Veranstaltungen
5.1 Geltungsbereich
Sofern in diesem Artikel 5 zu den Vermittlungstätigkeiten des VVV nicht von den übrigen Bedingungen abgewichen wird, finden diese unvermindert Anwendung. Die Bestimmungen dieses Artikels finden auf Tagesausflüge und Veranstaltungen entsprechend Anwendung, sofern der Sinn und Zweck der betreffenden Bestimmungen im Zusammenhang mit der Art des Tagesausflugs oder der Veranstaltung dem nicht widerspricht.
5.2 Der Reservierungsauftrag
5.2.1 Der VVV vermittelt im Auftrag und Namen des Auftraggebers bei der Vornahme von Reservierungen in Bezug auf Unterkünfte, Transport, Exkursionen, Veranstaltungen, Museen, Attraktionen usw. Die Abwicklung der Bezahlung und gegebenenfalls der Annullierung der reservierten Dienstleistung ist Teil der Vermittlungstätigkeiten.
5.2.2 Reservierungen können über die Website des VVV, per Fax, per Telefon, per E-Mail oder bei einer der VVV-Geschäftsstellen in den Niederlanden vorgenommen werden.
5.2.3 Der Auftrag zur Vornahme von Reservierungen kommt im Zeitpunkt zustande, in dem der Auftrag - mündlich bzw. schriftlich oder über das Internet erteilt - beim VVV eingegangen ist, ungeachtet dessen, ob dies vom VVV bzw. dem Dienstleister sofort bestätigt wird.
5.2.4 Abweichend von Artikel 5 Abs. 2.3 kommt der Auftrag zur Organisation eines Gruppenarrangements erst im Zeitpunkt zustande, an denen der VVV eine vom Auftraggeber unterzeichnete Auftragsbestätigung erhalten hat. Der Auftraggeber ist vollständig und gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen haftbar, die sich aus dem Reservierungsauftrag für das Gruppenarrangement ergeben.
5.2.5 Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem VVV erstreckt und beschränkt sich auf die Vermittlungstätigkeiten. Das Ergebnis der Vermittlung ist ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber einerseits und dem Dienstleister andererseits in Bezug auf die reservierte Dienstleistung. Der VVV ist bei diesem Vertrag keine Partei.
5.2.6 Auf den Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister finden gegebenenfalls die Bedingungen des Dienstleisters Anwendung. Diese Bedingungen stellt der VVV auf Ersuchen zur Verfügung.
5.2.7 Der VVV ist berechtigt, Vermittlungskosten in Rechnung zu stellen.
5.2.8 Der Auftraggeber erteilt dem VVV sämtliche, für das Schließen des Vertrags mit dem Dienstleister und für die entsprechende Durchführung erforderlichen Angaben rechtzeitig.
5.2.9 Die Preise der reservierten Dienstleistungen können entsprechend den Bedingungen vom Dienstleister geändert werden. Diese Änderung wird vom VVV dem Auftraggeber möglichst schnell mitgeteilt und in Rechnung gestellt.
5.3 Zahlung
5.3.1 Die Zahlung erfolgt durch Gutschrift der geschuldeten Beträge auf das Konto des VVV. Der VVV hält das Geld zeitweilig für den Dienstleister in seinem Gewahrsam, wird jedoch durch den Empfang der geschuldeten Beträge in keinem Fall Partei im Vertrag zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber.
5.3.2 Innerhalb von 14 Tagen nach der Auftragserteilung hat eine Zahlung von 50 % der geschuldeten Beträge beglichen zu sein.
5.3.3 Abweichend von Artikel 5 Abs. 3.2 haben bei Gruppenarrangements 50 % der geschuldeten Beträge innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum bezahlt zu sein. Wenn die gesamte geschuldete Summe weniger als 500,-- € beträgt, sind die geschuldeten Beträge jedoch bei der Auftragserteilung zu sofort und vollständig bezahlen.
5.3.4 Die verbleibenden geschuldeten Beträge haben spätestens 14 Tage vor Beginn der reservierten Dienstleistung auf dem Konto des VVV eingegangen zu sein. Bei Gruppenarrangements haben die verbleibenden geschuldeten Beträge spätestens 21 Tage vor Beginn der reservierten Dienstleistung auf dem Konto des VVV eingegangen zu sein.
5.3.5 Bei Reservierungsaufträgen, die innerhalb eines Monats vor Beginn der reservierten Dienstleistung erteilt werden, sind die geschuldeten Beträge vollständig und sofort bei der Erteilung des Auftrags zu bezahlen.
5.3.6 Nach der Zahlung erhält der Auftraggeber eine Bestätigung der Reservierung.
5.3.7 Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 8 hat der VVV das Recht, bei einer Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfristen vom Vermittlungsvertrag zwischen dem VVV und dem Auftraggeber sofort zurückzutreten. Der VVV annulliert die reservierte Dienstleistung in diesem Fall und berechnet die etwaigen damit verbundenen Kosten dem Auftraggeber weiter. Bereits bezahlte Beträge werden nicht rückvergütet.
5.4 Änderung und Annullierung
5.4.1 Änderungen der Reservierung auf Ersuchen des Auftraggebers führt der VVV durch, falls und sofern dies möglich ist. Für Änderungen der Reservierung, die vom VVV verarbeitet werden, werden Änderungs- bzw. Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt. Etwaige Änderungs- bzw. Bearbeitungskosten, die der Dienstleister in Rechnung stellt, berechnet der VVV dem Auftraggeber immer vollständig weiter. Der Auftraggeber sorgt für die rechtzeitige Zahlung.
5.4.2 Abweichend von Artikel 5 Abs. 4.1 werden Änderungen bei einem Gruppenarrangement vom VVV das erste Mal kostenlos verarbeitet. Für darauf folgende Änderungen werden Änderungs- bzw. Bearbeitungskosten gemäß Artikel 5 Abs. 4.1 in Rechnung gestellt. Eine Verminderung der Anzahl Teilnehmer eines Gruppenarrangements innerhalb eines Umfangs von 10 % ist bis fünf Arbeitstage vor Beginn des Arrangements gegen Bezahlung der geschuldeten Änderungs- bzw. Bearbeitungskosten möglich. Danach gilt die zuletzt bekannte Gruppengröße. Bei Verminderung der Anzahl Teilnehmer um mehr als 10 % findet die Annullierungsbestimmung von Artikel 5 Abs. 4.4 Anwendung. Eine Änderung der Anzahl Teilnehmer ist schriftlich, per Fax oder per E-Mail mitzuteilen. Etwaige Änderungs- bzw. Bearbeitungskosten, die der Dienstleister infolge der obigen Ausführungen in Rechnung stellt, berechnet der VVV dem Auftraggeber jederzeit vollständig weiter. Der Auftraggeber sorgt für die rechtzeitige Zahlung.
5.4.3 Der VVV behält sich das Recht vor, Änderungen an den Reservierungsaufträgen (bzw. am entsprechenden Programm) anzubringen, falls und sofern dazu berechtigte Gründe bestehen.
5.4.4 Reservierungen können an Werktagen schriftlich beim VVV oder direkt beim Dienstleister annulliert werden. Der VVV stellt als Vermittler keine Annullierungskosten in Rechnung. Die etwaigen Annullierungskosten, die der Dienstleister jedoch in Rechnung stellt, werden dem Auftraggeber weiterberechnet. In Rechnung gestellte Vermittlungskosten und etwaige Änderungskosten werden bei einer Annullierung nicht rückvergütet.
5.4.5 Abweichend von Artikel 5 Abs. 4.4 hat der Auftraggeber bei Annullierung der Reservierung eines Gruppenarrangements für einen Tagesausflug oder eine Veranstaltung oder die entsprechende Teilnahme dem VVV trotzdem Annullierungskosten zu bezahlen, und zwar im folgenden Fällen:
- bei Annullierung mehr als drei Monate vor Beginn des Arrangements/des Tagesausflugs/der Veranstaltung: € 50,-
- bei Annullierung mehr als zwei Monate vor Beginn des Arrangements/des Tagesausflugs/der Veranstaltung: 15 % des Gesamtpreises für das Arrangement/den Tagesausflug/die Veranstaltung, mit einem Mindestbetrag von 75,- €
- bei Annullierung mehr als einem Monat vor Beginn des Arrangements/des Tagesausflugs/der Veranstaltung: 35 % des Gesamtpreises für das Arrangement/den Tagesausflug/die Veranstaltung
- bei Annullierung mehr als vierzehn Tagen vor Beginn des Arrangements/des Tagesausflugs/der Veranstaltung: 60 % des Gesamtpreises für das Arrangement/den Tagesausflug/die Veranstaltung
- bei Annullierung mehr als fünf Tage vor Beginn des Arrangements/des Tagesausflugs/der Veranstaltung: 85 % des Gesamtpreises für das Arrangement/den Tagesausflug/die Veranstaltung
- bei Annullierung fünf Tage oder weniger vor Beginn des Arrangements/des Tagesausflugs/der Veranstaltung: 100 % des Gesamtpreises für das
Arrangement/den Tagesausflug/die Veranstaltung.
Daneben werden in Rechnung gestellte Vermittlungskosten und etwaige Änderungskosten nicht rückvergütet.
6. Haftung
6.1 Beanstandungen zu Verkaufs-, Vermittlungsstätigkeiten oder übrigen Aktivitäten des VVV, z. B. die Organisation bzw. die Teilnahme an Tagesausflügen und Veranstaltungen, können bis spätestens einen Monat nach der Vollendung des Verkaufs, der reservierten Dienstleistung oder der sonstigen Aktivität beim VVV schriftlich eingereicht werden. Sollte der Auftragnehmer zu spät beanstanden, erlöschen dadurch seine gegebenenfalls
bestehenden Rechte.
6.2 Wie in Artikel 5 Abs. 2.5 bestimmt, ist der VVV keine Partei im Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister; der VVV ist deshalb nicht für die reservierte Dienstleistung (bzw. deren Qualität) haftbar. Der Auftraggeber hat sich bei Beanstandungen über die reservierte Dienstleistung (bzw. deren Qualität) direkt an den Dienstleister zu wenden. Sollte die Beanstandung über die reservierte Dienstleistung (bzw. deren Qualität) beim VVV eingereicht werden, leitet der VVV die Beanstandung zur weiteren Bearbeitung an den Dienstleister weiter.
6.3 Weil der VVV im Fall von Dienstleistungen lediglich Vermittler ist, ist der VVV niemals für etwaigen, dem Auftraggeber infolge der reservierten Dienstleistung entstehenden Schaden haftbar.
6.4 Der VVV ist gegenüber dem Abnehmer nicht für Schaden infolge verkaufter oder gelieferter Produkte haftbar.
6.5 Der VVV kann an einer Veranstaltung beteiligt sein. Der VVV tritt nicht als Organisator von Veranstaltungen auf, ausgenommen, wenn vom VVV ausdrücklich anders angegeben. Er ist aufgrund seiner Funktion im Bereich von Tourismus und Freizeit daran beteiligt. Der VVV ist grundsätzlich nicht als Organisator für den guten Verlauf von Veranstaltungen verantwortlich.
6.6 Der VVV ist niemals für Schaden infolge der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit erteilter Fotos, Broschüren, Faltblätter und anderer Informationen über zum Beispiel die reservierte Dienstleistung (bzw. deren Qualität), die gelieferten Produkte, Tagesausflüge oder Veranstaltungen haftbar, ausgenommen, wenn es sich um Absicht oder grobe Fahrlässigkeit vonseiten des VVV handelt.
6.7 Sollte der VVV doch auf irgendeine Weise dem Auftraggeber/Abnehmer oder einer weiteren Vertragspartei gegenüber haftbar sein und sollte der Auftraggeber/Abnehmer oder eine weitere Partei dadurch Schaden erleiden, beschränkt sich die Haftung des VVV auf höchstens 25 % des Rechnungsbetrags. Die Haftung des VVV übersteigt in keinem Fall den Betrag, der im entsprechenden Fall von der Haftpflichtversicherung des VVV
ausbezahlt wird. Eine Haftung des VVV für Schaden, für den der Auftraggeber/Abnehmer oder eine weitere Vertragspartei versichert ist, ist ausgeschlossen.
6.8 Der VVV organisiert grundsätzlich keine Reisen. Von den Bestimmungen der obigen Absätze unberührt und falls der VVV doch als Reiseveranstalter gemäß Artikel 7:500 BW [Burgerlijk Wetboek: Bürgerliches Gesetzbuch der Niederlande] betrachtet werden sollte, ist die Haftung des VVV für Schaden, der nicht durch Tod oder Körperverletzung verursacht wird, höchstens auf den dreifachen Betrag der in Rechnung gestellten Summe beschränkt.
6.9 Der VVV ist nicht für etwaige Zusicherungen seines Personals bzw. von Drittpersonen verantwortlich, wobei von den in diesen Bedingungen oder in den Bedingungen des verantwortlichen Dienstleisters genannten Bestimmungen abgewichen wird, ausgenommen, wenn solche Zusicherungen im Nachhinein schriftlich bestätigt werden.
6.10 Die in diesem Artikel genannten Ausschlüsse und Beschränkungen der Haftung gelten auch für das Personal des VVV bzw. für vom VVV eingesetzte Drittpersonen.
7. Höhere Gewalt
7.1 Die Parteien sind nicht zur Erfüllung irgendeiner Verpflichtung verpflichtet, wenn sie infolge eines Umstandes daran gehindert werden, der weder von ihnen verschuldet wurde noch aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung, eines Rechtsgeschäfts oder nach herrschender Verkehrsauffassung von ihnen zu vertreten ist.
7.2 Die Parteien können während des Zeitraums, in dem der Zustand der höheren Gewalt andauert, die Verpflichtungen aufgrund des Vertrags aussetzen. Falls dieser Zeitraum bis nach Ablauf der Lieferfrist andauert, haben die Parteien das Recht, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass sie zur Erstattung irgendeines Schadens an die andere Partei verpflichtet sind.
8. Rücktritt, gesetzliche Zinsen und außergerichtliche Kosten
8.1 Werden geschuldete Beträge nicht fristgerecht beglichen, befindet sich der Abnehmer/Auftraggeber oder die weitere Vertragspartei von Rechts wegen sofort in Verzug und hat er bzw. sie die gesetzlichen Zinsen und außergerichtlichen Eintreibungskosten über den ausstehenden Betrag zu bezahlen.
8.2 Die außergerichtlichen Inkassokosten betragen höchstens 15 % der Forderung (bzw. der Forderungen), mit einem Mindestbetrag von 40,- €.
8.3 Vom Abnehmer/Auftraggeber oder einer weiteren Vertragspartei getätigte Zahlungen beziehen sich immer auf die Begleichung aller geschuldeten Zinsen und Kosten und anschließend auf die Rechnungen, die am längsten offen stehen, auch wenn der Abnehmer, Auftraggeber oder eine weitere Vertragspartei mitteilt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht.
8.4 Im Fall einer Insolvenz, einer niederländischen Verbraucherinsolvenz (sog. WSNP), eines Zahlungsaufschubs, einer Pfändung, Entmündigung oder wenn der Abnehmer/Auftraggeber oder eine weitere Vertragspartei sonstwie die Verfügungsberechtigung über sein bzw. ihr Vermögen oder einen Teil dessen verliert, wird der Vertrag automatisch aufgelöst. Der Abnehmer/Auftraggeber oder eine weitere Vertragspartei ist für den Schaden haftbar, der dem VVV entsteht.
9. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht /Auslegung des Textes
Auf alle Rechtsverhältnisse mit dem VVV findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Sämtliche Streitigkeiten, bei denen eine Gerichtsstandswahl erlaubt ist, werden ausschließlich dem Gericht im niederländischen Arrondissement (Gerichtsbezirk) vorgelegt, in dem der VVV seinen Sitz hat. Bei einem Konflikt betreffend die Auslegung dieser Bedingungen gilt der niederländische Text. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufvertrags wird ausdrücklich ausgeschlossen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden am 8. Dezember 2009 bei der Industrie- und
Handelskammer in Utrecht unter der Nummer 30190464 hinterlegt.